Verwaltungsgericht lehnt Lohnbeschwerde ab

19. September 2016

Der Kampf für die Kindergartenlehrpersonen geht weiter

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat die Beschwerde von Kindergartenlehrpersonen und Lehrpersonenverbänden gegen die aktuelle Lohndiskriminierung abgelehnt. Für die Beschwerdeführerinnen ist dies eine Enttäuschung. Die Kindergartenlehrpersonen haben Anspruch auf 100 Prozent des Lohnes ihrer Lohnklasse – und nicht 87 Prozent wie bisher. Die Lehrpersonenverbände werden nun den Entscheid analysieren und einen Weiterzug prüfen.

Der Kindergarten ist seit 2008 ein obligatorischer Bestandteil der Volksschule. Die Kindergartenlehrpersonen sind kantonal angestellt und einer zur Aufgabe passenden Lohnklasse zugeordnet. Trotzdem erhalten sie mit fadenscheinigen Begründungen für eine 100-Prozent-Anstellung nur 87 Prozent des Lohnes ihrer Lohnklasse. 2015 bestätigte der Regierungsrat diese Haltung und konnte keine Lohndiskriminierung erkennen. Gegen seine entsprechende Verfügung haben drei Kindergartenlehrpersonen sowie die drei Lehrpersonenorganisationen VKZ, VPOD und Zürcher Lehrinnen- und Lehrerverband ZLV beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben – die nun leider abgelehnt worden ist.

Für die Beschwerdeführerinnen und für alle Kindergartenlehrpersonen stellt der Entscheid des Gerichts eine Enttäuschung dar. ZLV-Vizepräsident Kurt Willi: „Wir sind überzeugt, dass unsere Argumentation stichhaltig ist. Die Lohndiskriminierung der Kindergartenlehrpersonen ist ohne Beispiel und willkürlich.“

Die Lehrpersonenverbände argumentierten insbesondere mit der Gleichbehandlung aller Angestellten. Wer einer Lohnklasse zugeordnet ist, soll auch Anspruch auf den vollen Lohn dieser Klasse haben. Regina Stauffer, Kindergartenlehrperson und Vertreterin des VPOD: „Es ist eine Schande, dass das Prinzip 100 Prozent Lohn für 100 Prozent Arbeit 20 Jahre nach dem Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes noch immer nicht Realität ist.“

Die Anforderungen an den Beruf sind in den letzten Jahren stark gestiegen, unter anderem infolge der heterogenen Klassen. Die Kindergartenlehrpersonen sind heute der Lohnklasse 18 zugeordnet – eine Stufe unter den Primarlehrpersonen. VKZ Präsidentin Brigitte Fleuti: „Als typischer Frauenberuf bleiben die Kindergartenlehrpersonen diskriminiert.“

Die Lehrpersonenverbände werden nun den Entscheid des Verwaltungsgerichts analysieren und einen Weiterzug prüfen. So oder so sind die Verbände bereit, weiterhin mit voller Kraft für die Rechte der Kindergartenlehrpersonen einzustehen.

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