Das Bundesgericht hat die Lohnklage leider abgelehnt. Es ist nicht mehr nötig ein Geltendmachung zu unterschreiben.

Geltendmachung unterschreiben

Gewinnen wir die Klage, können alle Kindergartenlehrpersonen ab dem Zeitpunkt des Gerichtsurteiles, Lohnnachzahlungen für die letzten fünf Jahre fordern, da sich die Klage auf das Gleichstellungsgesetz beruft. Aber nur wer die Geltendmachung heute schon unterzeichnet und einreicht, kann die Verjährung unterbrechen und zusätzlich zu den fünf Jahren auch für die Zeit, die ins Lande geht, bis die Lohnklage über die Bühne gegangen ist, Lohnnachforderungen stellen. Und die Erfahrung zeigt, dass sich ein solcher Prozess über Jahre hinziehen kann. Wer sich also für seine geleistete Arbeit den verdienten Lohn zahlen lassen will, muss die Geltendmachung unterschreiben!