Bundesgericht lehnt Lohnklage ab

20. September 2017

Das Bundesgericht hat die Beschwerde von Zürcher Kindergartenlehrpersonen, Lehrpersonenverbänden und VPOD gegen die aktuelle Lohndiskriminierung knapp mit 3:2 Stimmen abgelehnt.

Eine Minderheit hat das Verwaltungsgericht gerügt für seine unsorgfältige Überprüfung der Klage. Besonders stossend erscheint, dass der Bachelor der Kindergartenlehrpersonen nicht gleichwertig wie der anderer Berufsgruppen sein soll. Für die Beschwerdeführerinnen ist dies absolut unverständlich. Kindergartenlehrpersonen haben Anspruch auf 100 Prozent des Lohnes ihrer Lohnklasse – und nicht 87 Prozent wie bisher. Schliesslich sind sie für die Früherziehung verantwortlich, auf der die nachfolgenden Stufen aufbauen. Die Lehrpersonenverbände werden das Thema trotz des Bundesgerichtsurteils nicht ad acta legen, sondern andere Wege prüfen, um eine faire Lösung zu erwirken.

Der Kindergarten ist seit 2008 ein obligatorischer Bestandteil der Volksschule. Die Kindergartenlehrpersonen sind kantonal angestellt und einer zur Aufgabe passenden Lohnklasse zugeordnet. Trotzdem erhalten sie mit fadenscheinigen Begründungen für eine 100-Prozent-Anstellung nur 87 Prozent des Lohnes ihrer Lohnklasse. 2015 bestätigte der Regierungsrat diese Haltung und konnte keine Lohndiskriminierung erkennen. Gegen seine
entsprechende Verfügung erhoben drei Kindergartenlehrpersonen sowie die drei Lehrpersonenorganisationen VKZ, VPOD und Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband ZLV beim Verwaltungsgericht Beschwerde. Nach dessen Ablehnungsentscheid haut nun leider auch das Bundesgericht in diese Kerbe.

Für die Beschwerdeführerinnen und für alle Kindergartenlehrpersonen stellt der Entscheid des Gerichts eine riesige Enttäuschung dar. ZLV-Vizepräsident Kurt Willi: «Die Lohndiskriminierung der Kindergartenlehrpersonen ist auch nach dem rein legalistisch argumentierenden Bundesgerichtsurteil nicht nachvollziehbar.» Die Lehrpersonenverbände argumentierten insbesondere mit der Gleichbehandlung aller Angestellten. Wer einer Lohnklasse zugeordnet ist, soll auch Anspruch auf den vollen Lohn dieser Klasse haben. Regina Stauffer, Kindergartenlehrperson und Vertreterin des VPOD: «Es ist eine Schande, dass das Prinzip 100 Prozent Lohn für 100 Prozent Arbeit 20 Jahre nach dem Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes noch immer nicht Realität ist.»

Die Anforderungen an den Beruf sind in den letzten Jahren stark gestiegen, unter anderem infolge der heterogenen Klassen und des immer jüngeren Eintrittsalters der Kinder. Die Kindergartenlehrpersonen sind heute der Lohnklasse 18 zugeordnet – eine Stufe unter den Primarlehrpersonen. VKZ Präsidentin Brigitte Fleuti: «Wir müssen und werden nun nach anderen Wegen suchen, um unserem berechtigten Anliegen Nachdruck zu verleihen und eine faire Lösung zu erwirken. Es ist wie mit dem Frauenstimmrecht – wir bleiben dran und kämpfen um die volle Anerkennung!»

Veröffentlicht in Allgemein.