Bundesgericht lehnt Lohnklage ab

20. September 2017

Das Bundesgericht hat die Beschwerde von Zürcher Kindergartenlehrpersonen, Lehrpersonenverbänden und VPOD gegen die aktuelle Lohndiskriminierung knapp mit 3:2 Stimmen abgelehnt.

Eine Minderheit hat das Verwaltungsgericht gerügt für seine unsorgfältige Überprüfung der Klage. Besonders stossend erscheint, dass der Bachelor der Kindergartenlehrpersonen nicht gleichwertig wie der anderer Berufsgruppen sein soll. Für die Beschwerdeführerinnen ist dies absolut unverständlich. Kindergartenlehrpersonen haben Anspruch auf 100 Prozent des Lohnes ihrer Lohnklasse – und nicht 87 Prozent wie bisher. Schliesslich sind sie für die Früherziehung verantwortlich, auf der die nachfolgenden Stufen aufbauen. Die Lehrpersonenverbände werden das Thema trotz des Bundesgerichtsurteils nicht ad acta legen, sondern andere Wege prüfen, um eine faire Lösung zu erwirken.

Der Kindergarten ist seit 2008 ein obligatorischer Bestandteil der Volksschule. Die Kindergartenlehrpersonen sind kantonal angestellt und einer zur Aufgabe passenden Lohnklasse zugeordnet. Trotzdem erhalten sie mit fadenscheinigen Begründungen für eine 100-Prozent-Anstellung nur 87 Prozent des Lohnes ihrer Lohnklasse. 2015 bestätigte der Regierungsrat diese Haltung und konnte keine Lohndiskriminierung erkennen. Gegen seine
entsprechende Verfügung erhoben drei Kindergartenlehrpersonen sowie die drei Lehrpersonenorganisationen VKZ, VPOD und Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband ZLV beim Verwaltungsgericht Beschwerde. Nach dessen Ablehnungsentscheid haut nun leider auch das Bundesgericht in diese Kerbe.

Für die Beschwerdeführerinnen und für alle Kindergartenlehrpersonen stellt der Entscheid des Gerichts eine riesige Enttäuschung dar. ZLV-Vizepräsident Kurt Willi: «Die Lohndiskriminierung der Kindergartenlehrpersonen ist auch nach dem rein legalistisch argumentierenden Bundesgerichtsurteil nicht nachvollziehbar.» Die Lehrpersonenverbände argumentierten insbesondere mit der Gleichbehandlung aller Angestellten. Wer einer Lohnklasse zugeordnet ist, soll auch Anspruch auf den vollen Lohn dieser Klasse haben. Regina Stauffer, Kindergartenlehrperson und Vertreterin des VPOD: «Es ist eine Schande, dass das Prinzip 100 Prozent Lohn für 100 Prozent Arbeit 20 Jahre nach dem Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes noch immer nicht Realität ist.»

Die Anforderungen an den Beruf sind in den letzten Jahren stark gestiegen, unter anderem infolge der heterogenen Klassen und des immer jüngeren Eintrittsalters der Kinder. Die Kindergartenlehrpersonen sind heute der Lohnklasse 18 zugeordnet – eine Stufe unter den Primarlehrpersonen. VKZ Präsidentin Brigitte Fleuti: «Wir müssen und werden nun nach anderen Wegen suchen, um unserem berechtigten Anliegen Nachdruck zu verleihen und eine faire Lösung zu erwirken. Es ist wie mit dem Frauenstimmrecht – wir bleiben dran und kämpfen um die volle Anerkennung!»

Weiterzug ans Bundesgericht! Kindergartenlehrpersonen ziehen Kampf gegen Lohndiskriminierung durch

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat Mitte September die Lohndiskriminierungsklage der Kindergartenlehrpersonen abgelehnt. Die drei Verbände ZLV, VKZ und VPOD akzeptieren dies nicht und ziehen das Urteil an das Bundesgericht weiter. Sie werfen dem Verwaltungsgericht vor, wesentliche Fakten nicht berücksichtigt zu haben.

«Die Gleichstellung ist noch nicht erreicht – wir kämpfen weiter um die volle Anerkennung unseres Berufs und verlangen 100% Lohn für 100% Arbeit», sagt Brigitte Fleuti, Präsidentin des Verbands der Kindergartenlehrpersonen des Kantons Zürich (VKZ). Der Dachverband ZLV und die Gewerkschaft VPOD unterstützen die Kindergartenlehrpersonen in diesem Kampf.
Eine Kindergartenlehrperson mit einem Vollpensum von 23 Stunden wird heute mit einem Beschäftigungsgrad von 100% angestellt; dies entspricht einer 42-Stunden-Woche. Die Entlöhnung beträgt jedoch nur 87% der Lohnstufe 18 (eine Lohnstufe tiefer als Primarlehrpersonen). Die Lehrpersonenverbände verlangten deshalb auf dem Gerichtsweg eine Erhöhung auf 100% der Lohnklasse 18. Dieses Begehren wies das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich am 19. September 2016 ab, weil es keine Lohndiskriminierung erkennen konnte. Es begründete dies unter anderem mit einer tieferen Einstufung der Kindergartenlehrpersonen gemäss einer standardisierten Arbeitsplatzbewertung (VFA) für alle kantonalen Berufsgruppen.

Verwaltungsgericht berücksichtigte wesentliche Fakten nicht
Die Kindergartenlehrpersonen bestreiten die Aktualität dieser im letzten Jahrtausend durchgeführten Bewertung. Denn die Volksschulreform 2008 machte den Kindergarten zur ersten Bildungsstufe mit einem klar definierten Berufsauftrag, obligatorischem Lehrplan und entsprechend höheren Berufsanforderungen. Hinzu kommt, dass das Verwaltungsgericht den heute von angehenden Kindergartenlehrpersonen verlangten Bachelor-Abschluss in der VFA-Bewertung weniger gewichtete als bei anderen Berufsgruppen. Dies ist faktisch diskriminierend: Eine Kindergartenlehrperson benötigt für den Bachelor genauso 180 ECTS-Punkte wie alle anderen Bachelor-Absolventen. Geradezu absurd ist der Hinweis des Verwaltungsgerichts, dass die Kindergartenlehrpersonen gehalten seien, die Lektionenverpflichtung für ein Vollpensum innerhalb einer wöchentlichen Arbeitszeit von 36,5 Stunden (87% von 42 Stunden) wahrzunehmen. Regina Stauffer, Kindergartenlehrperson beim VPOD warnt: «Diese Vorgabe ist unrealistisch und hätte einen massiven Leistungsabbau auf Kosten der Schülerinnen und Schüler zur Folge.»

Gleichstellung gewährleisten
ZLV, VKZ und VPOD wehren sich gegen die Zementierung der bestehenden Lohndiskriminierung durch das Verwaltungsgericht. Der Beruf der Kindergartenlehrperson ist ein typischer Frauenberuf. Die Verbände verlangen deshalb vom Bundesgericht auch aus der Warte der Gleichstellung von Mann und Frau eine Neubeurteilung des Falles. Der Beruf der Kindergartenlehrperson muss ausbildungs- und marktgerecht entlöhnt werden und entsprechend attraktiv sein, um eine qualitativ gute Bildung in der Volksschule von der ersten Kindergartenstunde an sicherzustellen.

Verwaltungsgericht lehnt Lohnbeschwerde ab

19. September 2016

Der Kampf für die Kindergartenlehrpersonen geht weiter

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat die Beschwerde von Kindergartenlehrpersonen und Lehrpersonenverbänden gegen die aktuelle Lohndiskriminierung abgelehnt. Für die Beschwerdeführerinnen ist dies eine Enttäuschung. Die Kindergartenlehrpersonen haben Anspruch auf 100 Prozent des Lohnes ihrer Lohnklasse – und nicht 87 Prozent wie bisher. Die Lehrpersonenverbände werden nun den Entscheid analysieren und einen Weiterzug prüfen.

Der Kindergarten ist seit 2008 ein obligatorischer Bestandteil der Volksschule. Die Kindergartenlehrpersonen sind kantonal angestellt und einer zur Aufgabe passenden Lohnklasse zugeordnet. Trotzdem erhalten sie mit fadenscheinigen Begründungen für eine 100-Prozent-Anstellung nur 87 Prozent des Lohnes ihrer Lohnklasse. 2015 bestätigte der Regierungsrat diese Haltung und konnte keine Lohndiskriminierung erkennen. Gegen seine entsprechende Verfügung haben drei Kindergartenlehrpersonen sowie die drei Lehrpersonenorganisationen VKZ, VPOD und Zürcher Lehrinnen- und Lehrerverband ZLV beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben – die nun leider abgelehnt worden ist.

Für die Beschwerdeführerinnen und für alle Kindergartenlehrpersonen stellt der Entscheid des Gerichts eine Enttäuschung dar. ZLV-Vizepräsident Kurt Willi: „Wir sind überzeugt, dass unsere Argumentation stichhaltig ist. Die Lohndiskriminierung der Kindergartenlehrpersonen ist ohne Beispiel und willkürlich.“

Die Lehrpersonenverbände argumentierten insbesondere mit der Gleichbehandlung aller Angestellten. Wer einer Lohnklasse zugeordnet ist, soll auch Anspruch auf den vollen Lohn dieser Klasse haben. Regina Stauffer, Kindergartenlehrperson und Vertreterin des VPOD: „Es ist eine Schande, dass das Prinzip 100 Prozent Lohn für 100 Prozent Arbeit 20 Jahre nach dem Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes noch immer nicht Realität ist.“

Die Anforderungen an den Beruf sind in den letzten Jahren stark gestiegen, unter anderem infolge der heterogenen Klassen. Die Kindergartenlehrpersonen sind heute der Lohnklasse 18 zugeordnet – eine Stufe unter den Primarlehrpersonen. VKZ Präsidentin Brigitte Fleuti: „Als typischer Frauenberuf bleiben die Kindergartenlehrpersonen diskriminiert.“

Die Lehrpersonenverbände werden nun den Entscheid des Verwaltungsgerichts analysieren und einen Weiterzug prüfen. So oder so sind die Verbände bereit, weiterhin mit voller Kraft für die Rechte der Kindergartenlehrpersonen einzustehen.

Beschwerde wird eingereicht

16.12.2015

Nein, wir erwarten vom Regierungsrat schon lange keine Geschenke mehr, auch nicht zur Weihnachtszeit. Aber wir fordern ein, was uns zusteht: 100% Lohn für 100% Arbeit!

Nachdem die Zürcher Kantonsregierung nicht bereit ist, eine Lohndiskriminierung der Lehrpersonen auf der Kindergartenstufe zu erkennen, wurden nun die nächsten rechtlichen Schritte vorbereitet. Der VPOD wird kommende Woche gemeinsam mit den Berufsverbänden VKZ und ZLV eine Beschwerde gegen den Regierungsratsbeschluss beim Verwaltungsgericht einreichen.

Bereits der Ausgang der Schlichtungsverhandlungen im vergangenen März deutete darauf hin, dass der Kanton bereit ist, einen langwierigen Rechtsstreit in Kauf zu nehmen. Auch jetzt hat es der Kanton verpasst, die Lohndiskriminierung ernsthaft zu prüfen und die Löhne der Kindergartenlehrpersonen anzupassen. Der Regierungsrat widerspricht zwar den Argumenten der drei Personalverbände, aber es gelingt ihm nicht, sie zu wiederlegen. In diesem Sinne halten die Kindergartenlehrpersonen daran fest, dass eine Lohndiskriminierung nach Gleichstellungsgesetz feststellbar ist. Da nun der bereits seit geraumer Zeit erwartete Beschluss des Kantons bei den Beschwerdeführerinnen eingetroffen ist, wird der Gang an die juristischen Institutionen möglich. Stellvertretend für alle betroffenen Kindergartenlehrpersonen wird das juristische Verfahren mit drei Lehrerinnen auf der Kindergartenstufe weitergeführt. Nächste Woche werden wir deshalb mit einer Beschwerde ans Verwaltungsgericht gelangen.

Der VPOD hat seit Einführung des Gleichstellungsgesetzes bereits viele Lohnklagen in verschiedenen «typischen» Frauenberufen gewonnen. Mit der Lohnklage von 1995 erwirkten wir bereits höhere Löhne, sowie hohe rückwirkende Lohnzahlungen zugunsten der Kindergartenlehrpersonen. Seit damals hat sich der Beruf in Bezug auf die konkreten Anstellungsbedingungen, dem Pflichtenheft und den weiteren Rahmenbedingungen nochmals stark verändert. Die Chancen stehen gut, dass wir auch bei der Bekämpfung der gegenwärtigen Lohndiskriminierung erfolgreich sein werden. Bis wir zu einem hoffentlich erfreulichen Entscheid kommen, steht uns ein langwieriger, arbeits- und kostenintensiver Prozess bevor.

 Ohne VPOD keine Lohnklage. Ohne Mitglieder keinen VPOD.

 Hinter jedem Erfolg steckt Solidarität, viel Engagement und Organisation – und die konsequente Wahrnehmung unserer Interessen gegenüber den Arbeitgebern. Im Kanton Zürich haben sich 7000 Personen aus verschiedensten Berufen im VPOD organisiert. Mit ihren Beiträgen finanzieren sie auch ein professionelles Sekretariat, das die Mitglieder bei individuellen Problemen berät und betreut, das aber auch die kollektiven Interessen aller Mitglieder und Beschäftigten im öffentlichen Bereich wahrnimmt. Damit unser Engagement für bessere Arbeitsbedingungen und für die Finanzierung der Lohnklage überhaupt möglich wird, ist die die Gewerkschaft auf dich angewiesen. Nur dank den Kindergartenlehrpersonen und anderen solidarischen Mitglieder die im VPOD organisiert sind, kann die Lohnklage und die dazugehörige Kampagne überhaupt durchgeführt werde.

Deshalb rufen wir dich und deine KollegInnen dazu auf, heute noch VPOD Mitglied zu werden. Denn nur gemeinsam sind wir stark. Wir freuen uns!

Jetzt Mitglied werden: Beitrittsformular

Liste der aktuellen Vergünstigungen

Mitgliederbeiträge 2015 des VPOD Lehrberufe

Kanton muss einen Zacken zulegen! – Petition Kindergarten mit 2700 Unterschriften überreicht

Auf der Kindergartenstufe herrscht ein eklatanter Personalmangel. Dies nicht zuletzt, weil der Kanton für eine 100% Anstellung nur 87% Lohn bezahlt. Nun erlaubt das Volkschulamt seit diesem Schuljahr Personen ohne Ausbildung anzustellen.

Das lehnen die Lehrpersonenorganisationen VKZ, ZLV und VPOD ganz entschieden ab. Der Kanton hat die Verpflichtung, genügend qualifiziertes Personal auszubilden und diskriminierungsfreien Lohn zu bezahlen. Er ist verantwortlich für die Rahmenbedingungen, welche eine professionelle Bildung garantieren. Die Anstellung von Personen ohne Lehrdiplom wertet die anspruchsvolle Arbeit der Kindergartenlehrpersonen ab. In anderen Berufen wäre ein solches Vorgehen undenkbar.

Die drei Verbände haben auf Grund dieser Situation nach den Sommerferien die Petition Kindergarten lanciert. Diese wurde gestern Montag 9. November 2015 mit 2700 Unterschriften der Staatskanzlei zuhanden der neuen Regierungsrätin Frau Silvia Steiner übergeben.

Die Zimt-Sterne mit einem fehlenden Zacken sollen darauf hinweisen, dass die Lohnanpassung der wohl wichtigste Schritt ist, um dem Personalmangel entgegenzuwirken. Jetzt gilt es für den Kanton wirklich einen Zacken zuzulegen, wenn er die Bildung der Kleinsten unserer Gesellschaft, sowie die gute Arbeit der hochqualifizierten Kindergartenlehrpersonen ernst nehmen will!

 Forderungen der Petition:

  1. Auf der Kindergartenstufe werden auch in Zukunft ausschliesslich Lehrpersonen mit einem Lehrdiplom für die Kindergartenstufe eingestellt.
  2. Für ein Vollpensum erhalten die Lehrpersonen Kindergarten 100% Lohn ihrer Besoldungsstufe.

Berufsauftrag: Chancen und Gefahren

24.08.2015

Medienmitteilung des VPOD

Heute Montagmorgen hat der Kantonsrat den Berufsauftrag für die Volkschullehrpersonen angenommen. Der VPOD wird die Einführung kritisch begleiten, um eine willkürliche und unfaire Umsetzung zu unterbinden. Der neue Berufsauftrag bringt nicht die dringliche zeitliche Entlastung aller Lehrpersonen mit sich, jedoch wird der Aufwand in unterschiedlichen Arbeitsbereichen messbar und bei einer fachgerechten Umsetzung auch steuerbar. Ob der Berufsauftrag in der Praxis Verbesserungen für die Angestellten und die Schule ermöglicht, wird sich zeigen.

Der Berufsauftrag bietet Chancen aber birgt auch Gefahren. Der VPOD hofft, dass gerade bei teilzeitangestellte Lehrpersonen der Arbeitsaufwand ausserhalb des Unterrichts vernünftigerweise ans Anstellungspensum angepasst wird. Für eine gerechte Umsetzung ist jedoch von der Schulführung ein grosses organisatorisches und personalpolitisches Geschick gefordert.

Forderungen nicht erfüllt

Der VPOD hat bei der Vernehmlassung gemeinsam mit den anderen Berufsverbänden eine Anrechnung von 60 Jahresarbeitsstunden pro Wochenlektion gefordert. Nach den anfänglich diskutierten 57 Arbeitsstunden werden nun wenigstens 58 Stunden veranschlagt. Zusätzlich werden bei Lehrpersonen in der Berufseinführung 59,5 Stunden als Arbeitszeit gerechnet. Die höheren Zeitressourcen für den Unterricht von BerufseinsteigerInnen wird vom VPOD grundsätzlich befürwortet, wobei auch diese zu tief ausfallen.

Knackpunkt des Berufsauftrages ist die Möglichkeit der Schulleitungen, die Zeitressourcen der Lehrpersonen für gezielte Arbeitsaufträge einzusetzen. Dieses neue Führungsinstrument gibt der Schulleitung viel Macht. Sie kann die angerechnete Arbeitszeit pro erteilte Lektion für einzelne Lehrperson unter besonderen Umständen erhöhen oder vermindern. Dabei soll die Schulleitung Lehrpersonen, die in einem Tätigkeitsbereich besonders belastet werden, in einem andern entlasten und umgekehrt. Beispielsweise müsste eine Lehrperson, die eine arbeitsintensive Konfliktsituation in der Klasse hat, von zusätzlichen Aufgaben im Team befreit werden. Fabio Höhener, Sekretär der Sektion Lehrberufe bei der Gewerkschaft VPOD, meint dazu: „Der VPOD wird genau beobachten, wie die Schulleitungen diese Aufgaben wahrnehmen und mit allen Mitteln auf eine gerechte Umsetzung einwirken“.

Wegfall der altersbedingten Pensenentlastung

Da nun die Arbeitszeit nicht alleine durch die Unterrichtsstunden bestimmt wird, fällt als grosser Wermutstropfen die altersbedingte Pensenentlastung weg. Neu werden ältere Arbeitnehmende wie bei anderen kantonal Angestellten durch zusätzliche Ferienwochen entlastet, was zu einer tieferen Jahresarbeitszeit führt. Lehrpersonen haben bis zum Alter von 50 Jahren Anspruch auf 4 Wochen Ferien, ab 50 Jahren auf 5 Wochen und ab 60 auf 6 Wochen. Diese Ferien sind wie bis anhin in der unterrichtsfreien Zeit zu beziehen. Die restlichen Schulferien dienen zur Kompensation der während der Schulwochen geleisteten Mehrarbeit. Die Forderung nach mindestens 5 Wochen Ferien für alle kantonalen Angestellten wird somit auch bei den Lehrpersonen nicht erfüllt.

Kanton muss Lehrpersonen der Kindergartenstufe endlich ernst nehmen

17.08.2015

Der Kanton Zürich behandelt die Lehrpersonen der Kindergartenstufe als Lehrpersonen zweiter Klasse. Seit dem neuen Schuljahr lässt er es zu, dass die Kindergartenkinder von Personen ohne Lehrdiplom unterrichtet werden – und seit geraumer Zeit weigert sich der Regierungsrat, den Lehrpersonen einen vollen Lohn zu zahlen. Deshalb haben der Verband Kindergarten Zürich, der Verband des Personals öffentlicher Dienste Zürich und der Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband eine Petition lanciert.

Die drei Verbände richten eine klare Ansage an den Regierungsrat. Erstens fordern sie, dass in Zukunft für die Kindergartenstufe ausschliesslich Personal mit einem Lehrdiplom angestellt werden darf. Die zweite Forderung bezieht sich auf den Lohn der Kindergartenlehrpersonen: Sie sollen für ein Vollpensum 100% Lohn ihrer Besoldungsstufe erhalten – bisher sind es nur 87%.

Der Verband Kindergarten Zürich VKZ, der Verband des Personals öffentlicher Dienste VPOD, sowie der Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband ZLV bekräftigen ihre Forderungen mit dem Lehrpersonenmangel auf der Kindergartenstufe. Im neuen Schuljahr 15/16 konnten einige Stellen nur mit Personen besetzt werden, die über kein Lehrdiplom verfügen.

Die drei Organisationen wehren sich vehement gegen den Einsatz von nicht genügend qualifizierten Personen auf der Kindergartenstufe. Gerade auf der ersten Stufe der Volksschule ist es wichtig, dass die Kinder von einer kompetenten, qualifizierten Lehrperson begleitet und gefördert werden.

Die Lösung wäre an und für sich einfach: Der Kanton müsste endlich die Rahmenbedingungen und Anreize dafür schaffen, damit sich wieder mehr Personen für die Kindergartenstufe ausbilden lassen und auch im Beruf bleiben.

Die Petition läuft bis Ende September und wird danach dem Regierungsrat überreicht werden.

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Petitionsbogen zum Download

Etappensieg: Schlichtungsbehörde erachtet Diskriminierung beim Lohn der Kindergartenlehrpersonen als glaubhaft!

6.03.2015

Die Schlichtungsbehörde folgt der Argumentation der drei Verbände VKZ, VPOD, ZLV und erachtet es als glaubhaft, dass eine Lohndiskriminierung der Kindergartenlehrpersonen besteht. Trotzdem verweigert der Kanton Zürich die Aufhebung der Lohndiskriminierung.

Die Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz stellt fest, dass mit den neuen Aufgaben der Kindergartenlehrpersonen davon auszugehen sei, dass insbesondere die zeitliche Belastung zugenommen habe. Es sei somit glaubhaft gemacht, dass eine Lohndiskriminierung vorliege, da die gestiegenen Anforderungen zu Lohnanpassungen führen müssten. Ist eine Lohndiskriminierung glaubhaft gemacht, trägt der Arbeitgeber die Beweislast. Es ist somit Sache des Kantons den Nachweis zu erbringen, ob die heutige Lohneinstufung noch korrekt ist. Da der Kanton Zürich aufgrund der Bundesverfassung und aufgrund des Gleichstellungsgesetzes die Pflicht hat, den Grundsatz gleicher Lohn für Mann und Frau durchzusetzen, empfiehlt Schlichtungsbehörde dem Kanton Zürich, möglichst rasch Abklärungen zu tätigen um die Grundlagen dafür zu haben, ob und in welchem Umfang eine Besoldungsanpassung vorgenommen werden müsste. Dass der Kanton sich weigert dieser Empfehlung nachzukommen ist unverständlich, müsste es ihm als Arbeitgeber doch ein Bedürfnis sein, keine diskriminierenden Löhne zu bezahlen.

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Ganzer Lohn für ganze Arbeit! Schluss mit Lohndiskriminierung der Lehrpersonen auf Kindergartenstufe

25.10.2014

Kindergartenlehrpersonen gehören der einzigen Berufsgruppe im Kanton an, die für eine Beschäftigung von 100% nur 87% ihrer Lohnklasse erhält. Diese Tatsache ist stossend und wird der verantwortungsvollen und ressourcenintensiven Arbeit mit den jüngsten Kindern der Volksschule nicht gerecht. Aus diesem Grund wehren sich die Verbände VKZ, VPOD und ZLV gemeinsam mit zahlreichen Kindergartenlehrpersonen gegen diese Lohndiskriminierung und gelangen mit einem entsprechenden Begehren an die Schlichtungsstelle des Kantons Zürich.
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