Berufsauftrag: Chancen und Gefahren

24.08.2015

Medienmitteilung des VPOD

Heute Montagmorgen hat der Kantonsrat den Berufsauftrag für die Volkschullehrpersonen angenommen. Der VPOD wird die Einführung kritisch begleiten, um eine willkürliche und unfaire Umsetzung zu unterbinden. Der neue Berufsauftrag bringt nicht die dringliche zeitliche Entlastung aller Lehrpersonen mit sich, jedoch wird der Aufwand in unterschiedlichen Arbeitsbereichen messbar und bei einer fachgerechten Umsetzung auch steuerbar. Ob der Berufsauftrag in der Praxis Verbesserungen für die Angestellten und die Schule ermöglicht, wird sich zeigen.

Der Berufsauftrag bietet Chancen aber birgt auch Gefahren. Der VPOD hofft, dass gerade bei teilzeitangestellte Lehrpersonen der Arbeitsaufwand ausserhalb des Unterrichts vernünftigerweise ans Anstellungspensum angepasst wird. Für eine gerechte Umsetzung ist jedoch von der Schulführung ein grosses organisatorisches und personalpolitisches Geschick gefordert.

Forderungen nicht erfüllt

Der VPOD hat bei der Vernehmlassung gemeinsam mit den anderen Berufsverbänden eine Anrechnung von 60 Jahresarbeitsstunden pro Wochenlektion gefordert. Nach den anfänglich diskutierten 57 Arbeitsstunden werden nun wenigstens 58 Stunden veranschlagt. Zusätzlich werden bei Lehrpersonen in der Berufseinführung 59,5 Stunden als Arbeitszeit gerechnet. Die höheren Zeitressourcen für den Unterricht von BerufseinsteigerInnen wird vom VPOD grundsätzlich befürwortet, wobei auch diese zu tief ausfallen.

Knackpunkt des Berufsauftrages ist die Möglichkeit der Schulleitungen, die Zeitressourcen der Lehrpersonen für gezielte Arbeitsaufträge einzusetzen. Dieses neue Führungsinstrument gibt der Schulleitung viel Macht. Sie kann die angerechnete Arbeitszeit pro erteilte Lektion für einzelne Lehrperson unter besonderen Umständen erhöhen oder vermindern. Dabei soll die Schulleitung Lehrpersonen, die in einem Tätigkeitsbereich besonders belastet werden, in einem andern entlasten und umgekehrt. Beispielsweise müsste eine Lehrperson, die eine arbeitsintensive Konfliktsituation in der Klasse hat, von zusätzlichen Aufgaben im Team befreit werden. Fabio Höhener, Sekretär der Sektion Lehrberufe bei der Gewerkschaft VPOD, meint dazu: „Der VPOD wird genau beobachten, wie die Schulleitungen diese Aufgaben wahrnehmen und mit allen Mitteln auf eine gerechte Umsetzung einwirken“.

Wegfall der altersbedingten Pensenentlastung

Da nun die Arbeitszeit nicht alleine durch die Unterrichtsstunden bestimmt wird, fällt als grosser Wermutstropfen die altersbedingte Pensenentlastung weg. Neu werden ältere Arbeitnehmende wie bei anderen kantonal Angestellten durch zusätzliche Ferienwochen entlastet, was zu einer tieferen Jahresarbeitszeit führt. Lehrpersonen haben bis zum Alter von 50 Jahren Anspruch auf 4 Wochen Ferien, ab 50 Jahren auf 5 Wochen und ab 60 auf 6 Wochen. Diese Ferien sind wie bis anhin in der unterrichtsfreien Zeit zu beziehen. Die restlichen Schulferien dienen zur Kompensation der während der Schulwochen geleisteten Mehrarbeit. Die Forderung nach mindestens 5 Wochen Ferien für alle kantonalen Angestellten wird somit auch bei den Lehrpersonen nicht erfüllt.

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